Haftet Punkt & Komma für Fehler?

Wir tun unser Bestes, um möglichst alle Tipp- und sonstige Fehler in Ihren Dokumenten zu finden und zu korrigieren sowie eventuelle Unklarheiten zu kommentieren. Dennoch sind auch wir letztendlich nur Menschen und jeder Text hat eine unterschiedliche Fehlerdichte. 

Abhängig von der Textqualität reicht oft ein einmaliger Durchgang nicht aus.

Damit Sie beim Druck Ihres Dokuments das bestmögliche Ergebnis erhalten, raten wir daher bei wichtigen Texten zur Beauftragung eines 4-Augen-Korrektorats oder (insbesondere nach Lektoraten oder bei PDF-Korrektoraten) eines weiteren Korrekturlaufs, nachdem Änderungen und Vorschläge von Kundenseite eingearbeitet worden sind.

Eine Gewährleistung übernehmen wir nicht; den Druck gibt der jeweilige Auftraggeber bei einem anderen Unternehmen in Auftrag und trägt hierfür auch das Risiko. Zum Thema Haftung im Hinblick auf Eignung der Texte zur Veröffentlichung möchten wir auch auf § 5 unserer AGB und auf gewisse Grenzen des Möglichen verweisen. Die Verantwortung für die Publikations- und Verwendungsfähigkeit liegt bei aller Sorgfalt und Akribie, die wir in die Bearbeitung Ihrer Dokumente legen, beim Auftraggeber und demjenigen, der letztendlich die Druckfreigabe erteilt.

Wir bitten daher um Verständnis, dass Punkt & Komma nicht für Schäden haftet, die entstehen, wenn beispielsweise ein Neudruck notwendig wird.